Das neue WEModG
Umfassende Änderungen wurden vom Gesetzgeber im Wohnungseigentumsgesetzes zum 01.12.2020 beschlossen. Eine detaillierte Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen finden Sie hier.
Liebe Kunden,
Termine im Büro erfolgen weiterhin nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie von unangemeldeten Besuchen ab.
Beim Betreten unseres Büros tragen Sie bitte ab sofort ausnahmslos eine Maske und nutzen das bereit gestellte Desinfektionsmittel.
Die Wahrnehmung von persönlichen Terminen (z. Bsp. Abnahmen/ Übergaben) wird auf ein Minimum reduziert bzw. erfolgen nur nach individueller Absprachen direkt mit den betreffenden Parteien.
Bleiben Sie gesund!
Stand: 01.01.2021
Umfassende Änderungen wurden vom Gesetzgeber im Wohnungseigentumsgesetzes zum 01.12.2020 beschlossen. Eine detaillierte Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen finden Sie hier.
WEG-Verwaltung
Dresden-Plauen, 19 Einheiten
Mietverwaltung
Dresden Südvorstadt, 9 Einheiten
Dresden-Striesen, 11 Einheiten